Film- und Fotoclub Durmersheim und Umgebung e.V.
im Deutschen Verband für Fotografie e.V.

DSGVO und BDSG

Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und §70 BDSG

  1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

    Film- und Fotoclub Durmersheim und Umgebung e.V.
    Badener Straße 57
    76448 Durmersheim

  2. Vertretung

    Herrn Markus Linnemann (Vorsitzender)

    XXXXXX (1. stellv. Vorsitzender)

  3. Verantwortlicher für Datenverarbeitung

    Mitgliederverwaltung - Herrn Markus Linnemann (Vorsitzender)

    Internetseite - Daniel Geisbauer (Webmaster)

  4. Datenschutzbeauftragter 

    Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt
    Die Tatbestände nach Artikel 37 DSGVO liegen nicht vor.

  5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -Verarbeitung oder -Nutzung

    5.1 Vereinsinterne Mitgliederverwaltung: 
    5.2 Datenerhebung (Kontaktformular) von Besuchern des Internetauftrittes des Vereins:
    Persönliche Daten, die über das Kontaktformular erfasst werden, dienen ausschließlich der Beantwortung.

     

  6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und Datenkategorien

    Zu folgenden Personengruppen werden personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Zweckbestimmung erhoben, verarbeitet und genutzt:

    - Mitgliederdaten 

    Hier insbesondere Kontaktdaten, wie Anschrift, Bankdaten, Telefonnummer, Fax- und E-Mail-Adresse.

    - Interessentendaten 

    Hier insbesondere Kontaktdaten, wie Anschrift,  Telefonnummer, Fax- und E-Mail-Adresse, sowie weitere Daten die zur Beantwortung gestellter Fragen notwendig sind.

    - Lieferantendaten & Dienstleister 

    Hier insbesondere Kontaktdaten, wie Anschrift, Telefon-, Fax- und E-Mail-Adresse, Kontakt- und Auftragshistorie, sowie weitere Daten die zur Vertragserfüllung notwendig sind.

  7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können.

    - Öffentliche Stellen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Daten erhalten dürfen oder anfordern. 

    - Externe Stellen, im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung. Bankinstitute im Rahmen des Zahlungsverkehrs. 

    - Interne Verarbeitung, wie Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, Einkauf.

  8. Regelfristen für die Löschung der Daten

    Es bestehen vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Da persönliche Daten auch in der Buchhaltung verwendet werden, gelten hier die Aufbewahrungsfristen aus dem Finanz- und Steuerrecht.

    Daten, die nicht unter die vorstehenden Aufbewahrungsfristen fallen, werden gelöscht, sobald diese nicht mehr für den Zweck der ursprünglichen Speicherung benötigt werden.

  9. Eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:

    Derzeit sind keine Datenübermittlungen in Drittstaaten geplant. 

  10. Technische Verfahren zur Datensicherheit

    Die Aufbewahrung und Bearbeitung der Daten findet ausschließlich in Räumen statt, welche durch ein Sicherheitsschloss vor unbefugtem Zutritt geschützt sind. Die IT-Systeme sind durch technische Maßnahmen, wie Passwort und Virenscanner, vor Zugriffen von außen geschützt. Die Datensicherung erfolgt nach erstelltem Datensicherungskonzept.  

    Die Verarbeitung im Zahlungsverkehr sowie die Übermittlung von Daten an berechtigte Dritte erfolgt ausschließlich über gesicherte Verbindungen (SSL/TLS). Der Zugriffsschutz wird durch ein System der Zugangsbeschränkung gewährleistet. Die Aufbewahrung von Daten in anderer als digitaler Form erfolgt in Räumlichkeiten mit Zugangsbeschränkung.